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Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19-Pandemie

Hier finden Sie alle Regeln als PDF Dokument »

Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?

  1. Hygienevorschriften
    Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygiene vorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.).
  2. Krankheitssymptome
    Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:
    1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
    2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
    3. Durchfall
    4. Geruchs- oder Geschmacksverlust
    5. Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19 Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde
  3. Anlagennutzung
    Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum Aufenthalt. Ab dem 18.05. darf die Clubterrasse wieder gastronomisch genutzt werden, und ein Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet. Weitere Öffnungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben.
  4. Räumlichkeiten
    Tennishallen sowie alle anderen Räume der Clubanlage sind geschlossen und dürfen nicht betreten werden – außer z.B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von Spielgeräten etc.
  5. Spiel- und Trainingsbetrieb
    Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos erfolgen, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
  6. Mindestabstand
    Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Warten Sie z.B. außerhalb des Platzes bis die Spieler vor Ihnen diesen verlassen haben, und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.
  7. Regenunterbrechung
    Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt. Gehen Sie am besten direkt zu ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führen Sie eine Maske mit sich, um diese aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.
  8. Körperkontakt
    Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern taktischer Überlegungen beim Doppel etc.
  9. Kinder und Begleitpersonen
    Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Begleitpersonen Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.
  10. Infektionskette
    Eine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, dass im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Stellen Sie also sicher, dass Sie bei Bedarf den Behörden Auskunft geben können, mit wem Sie in den letzten 14 Tagen gespielt haben.

Bitte beachten Sie unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen und im Bedarfsfall (siehe oben) aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Infektionen kommt und die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.

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